Förderverein Kita Am Griechischen Park

Beitragsordnung

§1 Grundsätze
1. Die Beitrags- und Finanzordnung regelt die Einnahmen, die Mitgliedsbeiträge und die
Verwendung der dem Verein zur Verfügung stehenden Mittel.
2. Die Beitrags- und Finanzordnung wird von der Mitgliederversammlung durch Mehr-
heitsbeschluss festgelegt.

§ 2 Einnahmen
1. Gemäß § 4 Nr. 1 der Vereinssatzung erwirkt der Verein die benötigten Mittel durch:
 Mitgliedsbeiträge
 Veranstaltungen
 Spenden jeglicher Art
 sonstige Zuwendungen und Einnahmen.
2. Die Aktivitäten des Vereins werden durch diese Einnahmen getragen.

§ 3 Höhe und Zahlung des Mitgliedsbeitrages
1. Der Mitgliedsbeitrag beträgt für aktive Mitglieder und (passive Fördermitglieder) 18,00
Euro pro Geschäftsjahr. Der erste Beitrag wird mit Stellung des Aufnahmeantrags fällig
und ist unabhängig vom Zeitpunkt des Eintritts in voller Höhe zu entrichten.
2. Für jeden weiteren Elternteil wird die Beitragshöhe auf 12,00 Euro pro Geschäftsjahr-
festgelegt.
3. Für das pädagogische Personal der Kita „Am Griechischen Park“ beträgt der Beitrag
12,00 Euro pro Geschäftsjahr
4. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.
5. Die weiteren Beiträge werden einmal jährlich im Februar durch Bankeinzug für das lau-
fende Geschäftsjahr erhoben.
6. Änderungen der Bankdaten sind dem/der Schatzmeister/in unverzüglich und unaufge-
fordert schriftlich mitzuteilen.
Kosten, die dem Verein durch Nichtbeachtung dieser Pflicht oder durch Rücklastschrift
wegen unzureichender Kontendeckung entstehen, muss das Mitglied dem Verein er-
setzen.